Aktuelles

Aktuell (17.12.2020):

Schuldenfrei in drei Jahren

Ab dem 01. Oktober 2020 kann für alle Antragsteller die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren erfolgen – ohne die Bezahlung einer Mindestquote. Diese Regelung ist zunächst bis Mitte 2025 befristet.

Die Dauer einer Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz betrug bisher sechs Jahre, mit bestimmten Verkürzungsmöglichkeiten. Diese lange Zeitdauer hielt viele Betroffene ab, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Die EU hat nunmehr eine Richtlinie erlassen, die eine schnellere Schuldenfreiheit für alle ermöglicht.

Diese Regelung ist jetzt auch in Deutschland in Kraft getreten. In seiner Sitzung vom 17.12.2020 beschloss der Bundestag die Änderung mit Wirkung für den 01.10.2020.

Das Ziel ist, dass Privatpersonen alle ihre Schulden bereits nach drei Jahren verlieren und danach ein neues, schuldenfreies Leben beginnen können. Diese Verkürzung auf drei Jahre ist für viele Betroffene eine Möglichkeit, sich ihrer Schulden zu entledigen.